AGB

Swissdruck AGB (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
SWISSDRUCK ist eine eingetragene Vertriebsmarke der Epigeos AG, (folgend „SWISSDRUCK“ genannt)

SWISSDRUCK ist Vertriebspartner eines modernen und leistungsfähigen Druckereiverbundes in der Schweiz und Deutschland. Wir schliessen Verträge ausschliesslich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anderslautende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es  sei denn, sie wurden von SWISSDRUCK vor Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt. Alle Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Offerten
Unsere Offerten gelten während 30 Tagen und werden in unserem Interesse schriftlich abgegeben. Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlichen Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, welche aufgrund ungenauer Angaben oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.

Preise
Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zu 100 % WIR, zuzüglich MwSt. in CHF! Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Autorkorrekturen (nachträgliche Text-, Layout- und Umbruchänderungen sowie Bildkorrekturen und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach Aufwand gesondert berechnet. Portokosten und weitergehende Speditionen (z.B. Streuversand) und werden in CHF in Rechnung gestellt, basierend auf versandfertigen Einheiten ab SWISSDRUCK, Zürich Flughafen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Transportschäden sind uns unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich und bildlich mitzuteilen.
Die Preise verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Materialpreisaufschläge!

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. b. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.

Mahnungen: Im Falle eines Zahlungsverzugs senden wir eine erste Mahnung kostenfrei. b. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 40 CHF erhoben.

Gemahnte WIR-Beträge werden innert 10 Tagen in CHF fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum von SWISSDRUCK.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge werden dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn in der Folge kein Druckauftrag erteilt wird.

Vertragsabschluss
SWISSDRUCK verpflichtet sich zur Herstellung der in Auftrag gegebenen Drucksachen;  der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Voraussetzung für die Auftragsausführung ist grundsätzlich immer eine 50 % WIR-Anzahlung auf den Nettobetrag, sofern nicht anders zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei der SWISSDRUCK und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.

Elektronische Daten und Datenübernahme
Die SWISSDRUCK führt alle Druckaufträge auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Wir drucken generell ab fehlerfreien, belichtungsfähigen High-End-PDF-Dateien! Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt SWISSDRUCK keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angelieferten Daten vor Übermittlung sorgfältig auf Fehler hin zu prüfen. Das Lektorat ist Sache des Auftraggebers. Die Haftung von SWISSDRUCK beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, soweit solche auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Kontroll- und Prüfdokumente „Gut zum Druck“
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit dem „Gut zum Druck“ Formular und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, umgehend zurückzugeben. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Wird vom Kunden vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Prüfdokumenten verzichtet, so trägt er das volle Risiko.

Aufbewahrung  von Druckdaten
Die Archivierung von Druckdaten durch SWISSDRUCK erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Neugestaltung der Druckdaten durch SWISSDRUCK erfolgt die Archivierung bis maximal zwei Jahre. Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken bleiben vorbehalten.

Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Farbwiedergabe und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei SWISSDRUCK gedruckt  wurde.

Lieferbedingungen
Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Schriftlich zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Druckunterlagen sowie die Druckfreigabe vom Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt eintreffen, ansonsten ist SWISSDRUCK nicht mehr an die vorgegebene Lieferfrist gebunden. Da die Bestellungen gesammelt verarbeitet werden, kann die Zeit zwischen der Druckfreigabe und der Lieferung bis zu 3 Wochen dauern. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse wie Betriebsstörungen, Maschinenbruch Transportverzüge Speditionen aufgrund Feiertage  sowie alle Fälle höherer Gewalt.

Mängelrüge
Die Ware ist sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innert drei Tagen nach Erhalt bei SWISSDRUCK schriftlich anzuzeigen. Weist nur ein Teil der Lieferung Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Es sei denn, es liegt ein derartig schwerwiegender Mangel vor, der eine Annahme der gesamten Ware unzumutbar macht. Die Unzumutbarkeit ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt im Sinne von Art. 210 OR  ein Jahr!
SWISSDRUCK bleibt das Recht vorbehalten bei berechtigten Reklamationen vom Nachbesserungsrecht Gebrauch zu machen oder einen Rabatt zu gewähren.

Haftung
SWISSDRUCK haftet grundsätzlich nur für den Sachwert des ihm erteilten Auftrages. Eventuelle Folgeschäden auf Seiten des Auftraggebers, die den offerierten Auftragswert übersteigen, werden durch den Auftragnehmer in keinem Fall gedeckt.

Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen setzen wir voraus, dass der Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfällige Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das SCHWEIZERISCHE RECHT. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz der SWISSDRUCK zuständige Gericht, sofern nicht Art. 22 des schweizerischen Gerichtsstand-Gesetz betreffend Konsumentenerträge zur Anwendung kommt. Die SWISSDRUCK ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand einzuklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

20.7.11/BD